F79.- Nicht näher bezeichnete Intelligenzminderung
Info zu der F79.- Nicht näher bezeichnete Intelligenzminderung
Info zu der F79.- Nicht näher bezeichnete Intelligenzminderung
| Kriterien | F79.0 Nicht näher bezeichnete Intelligenzminderung keine / geringfügige Verhaltensstörung |
F79.1 Nicht näher bezeichnete Intelligenzminderung deutliche Verhaltensstörung |
F79.8 Nicht näher bezeichnete Intelligenzminderung sonstige Verhaltensstörung |
F79.9 Nicht näher bezeichnete Intelligenzminderung ohne Angabe zur Verhaltensstörung |
|---|---|---|---|---|
| Intellektuelle Leistungsfähigkeit | Intelligenzminderung vorhanden, Schweregrad nicht bestimmbar | Intelligenzminderung, zusätzlich durch Verhaltensstörung beeinflusst | Intelligenzminderung ohne klare Zuordnung | Intelligenzminderung ohne nähere Angaben |
| Diagnostische Situation | Unzureichende Informationen für Schweregradbestimmung | Komplexe oder unvollständige Befundlage | Atypische Konstellation | Fehlende oder nicht dokumentierte Zusatzinformationen |
| Alltagsbewältigung | Variabel, abhängig von individueller Ausprägung | Häufig zusätzlich eingeschränkt | Variabel | Keine spezifische Angabe |
| Verhaltensauffälligkeiten | Keine oder nur gering ausgeprägt | Deutlich ausgeprägt, behandlungs- oder beobachtungsbedürftig | Andere spezifische, nicht näher klassifizierte Auffälligkeiten | Nicht beschrieben oder nicht beurteilt |
| Soziale Anpassung | Abhängig von individueller Situation | Häufig beeinträchtigt | Variabel | Keine spezifische Angabe |
| Diagnostischer Hinweis | Vorläufige oder Übergangskodierung | Kombination aus Intelligenzminderung und Verhaltensstörung | Näher bezeichnete Sonderkonstellationen | Restkategorie bei fehlender Differenzierung |
Codierung der F79.- Nicht näher bezeichnete Intelligenzminderung
F79.0 Nicht näher bezeichnete Intelligenzminderung: Keine oder geringfügige Verhaltensstörung
F79.0 Nicht näher bezeichnete Intelligenzminderung: Keine oder geringfügige Verhaltensstörung
Die nicht näher bezeichnete Intelligenzminderung (F79.0) wird vergeben, wenn eine kognitive Einschränkung erkennbar ist, deren Schweregrad (leicht, mittel, schwer, schwerst) jedoch nicht sicher bestimmt werden kann.
Bei F79.0 wird zusätzlich angegeben, dass keine oder nur geringfügige Verhaltensstörungen vorliegen.
Diese Diagnose wird häufig genutzt, wenn Informationen unvollständig sind, zum Beispiel in frühen Entwicklungsphasen, in Notfallsituationen oder wenn eine differenzierte Testung (noch) nicht möglich ist.
Diagnosekriterien der F79.0 Nicht näher bezeichnete Intelligenzminderung
🧠 Intellektuelle Leistungsfähigkeit
- Deutliche Einschränkung der kognitiven Funktionen
- Grad der Intelligenzminderung (F70–F73) nicht klar einordbar
- IQ-Bestimmung unvollständig oder nicht durchführbar
📚 Soziale und praktische Fähigkeiten
- Alltagsbewältigung eingeschränkt, jedoch mit individueller Bandbreite
- Unterstützung im Alltag erforderlich
- Selbstständigkeit abhängig vom tatsächlichen, noch unbestimmten Schweregrad
🙂 Verhalten
- Keine oder nur geringfügige Verhaltensauffälligkeiten
- Gelegentlich leichte emotionale oder soziale Anpassungsschwierigkeiten
- Keine ausgeprägten oder behandlungsbedürftigen Verhaltensprobleme
⚡ Ausschlusskriterien
- Nicht verwenden, wenn der Schweregrad (leicht, mittel, schwer, schwerst) klar bestimmt werden kann
- Nicht verwenden, wenn deutliche oder sonstige Verhaltensstörungen vorliegen (→ F79.1 oder F79.8)
Typische Erscheinungsbilder / Beispiele
- Kleinkind mit Entwicklungsverzögerung, Schweregrad noch unklar
- Patient in psychiatrischer Akutsituation, bei dem eine differenzierte Testung nicht möglich ist
- Unvollständige Aktenlage, nur allgemeine Hinweise auf kognitive Beeinträchtigung
Codierung und Besonderheiten
- F79.- = Nicht näher bezeichnete Intelligenzminderung
- F79.0 = Keine oder geringfügige Verhaltensstörung
- Wird oft als vorläufige Diagnose genutzt, bis genauere Untersuchungen erfolgen
F79.1 Nicht näher bezeichnete Intelligenzminderung: Deutliche Verhaltensstörung, die Beobachtung oder Behandlung erfordert
Die nicht näher bezeichnete Intelligenzminderung (F79.1) wird vergeben, wenn eine kognitive Einschränkung erkennbar ist, deren Schweregrad (leicht, mittel, schwer, schwerst) jedoch nicht sicher bestimmt werden kann.
Im Unterschied zu F79.0 liegt bei F79.1 eine deutliche Verhaltensstörung vor, die so ausgeprägt ist, dass sie entweder klinische Beobachtung oder spezifische Behandlung erfordert.
Diese Diagnose wird häufig verwendet, wenn der Grad der Intelligenzminderung unklar bleibt, jedoch auffälliges Verhalten im Vordergrund steht.
Diagnosekriterien der F79.1 Nicht näher bezeichnete Intelligenzminderung
🧠 Intellektuelle Leistungsfähigkeit
- Deutliche Einschränkung der kognitiven Fähigkeiten
- Grad der Intelligenzminderung (F70–F73) nicht eindeutig bestimmbar
- Fehlende oder unzureichende Testung
📚 Soziale und praktische Fähigkeiten
- Alltagsbewältigung nur eingeschränkt möglich
- Höherer Unterstützungsbedarf je nach individueller Ausprägung
- Selbstständigkeit abhängig vom noch nicht näher bestimmten Schweregrad
🙂 Verhalten
- Deutliche Verhaltensstörungen stehen im Vordergrund
- Können aggressiv, autoaggressiv, oppositionell oder stark regressiv sein
- Verhalten erfordert Beobachtung und ggf. gezielte therapeutische oder pädagogische Maßnahmen
⚡ Ausschlusskriterien
- Nicht verwenden, wenn der Schweregrad eindeutig bestimmbar ist (→ F70–F73)
- Nicht verwenden, wenn keine oder nur geringfügige Verhaltensstörungen vorliegen (→ F79.0)
Typische Erscheinungsbilder / Beispiele
- Kind mit unklarer kognitiver Beeinträchtigung und deutlichem aggressivem Verhalten
- Patient mit Entwicklungsverzögerung, der starke Selbstverletzungen zeigt
- Fehlende Datenlage verhindert exakte Einstufung des Intelligenzniveaus
Codierung und Besonderheiten
- F79.- = Nicht näher bezeichnete Intelligenzminderung
- F79.1 = Mit deutlicher Verhaltensstörung
- Häufig als **vorläufige Diagnose** verwendet, bis eine differenzierte Untersuchung möglich ist
F79.8 Nicht näher bezeichnete Intelligenzminderung: Sonstige Verhaltensstörung
Im Unterschied zu F79.0 (keine oder geringfügige Verhaltensstörung) und F79.1 (deutliche, behandlungsbedürftige Verhaltensstörung) werden bei F79.8 „sonstige Verhaltensstörungen“ erfasst, die sich nicht eindeutig in diese Kategorien einordnen lassen, aber trotzdem im Zusammenhang mit der Intelligenzminderung auftreten.
F79.9 Nicht näher bezeichnete Intelligenzminderung: Ohne Angabe einer Verhaltensstörung
Diese Diagnose wird häufig in frühen Entwicklungsphasen gestellt, wenn Tests noch nicht zuverlässig durchführbar sind, oder in Situationen mit unzureichender Dokumentation.
Weitere ICD-10-Diagnosen
ICD-10 Diagnosen
- F00-F09 Organische, einschließlich symptomatischer psychischer Störungen
- F10-F19 Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen
- F20- F29 Schizophrenie, schizotype und wahnhafte Störungen
- F30-F39 Affektive Störungen
F40-F48 Neurotische, Belastungs- und somatoforme Störungen - F50-F59 Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen und Faktoren
F60-F69 Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen - F70-F79 Intelligenzstörung
- F80-F89 Entwicklungsstörungen
- F90-F98 Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend
- F99-F99 Nicht näher bezeichnete psychische Störungen
Quellen
Die mit * gekennzeichneten Links sind sogenannte Affiliate-Links (Amazon SiteStripe). Wenn Sie über einen solchen Link einkaufen, erhalten wir eine kleine Provision – für Sie bleibt der Preis unverändert.

