F-Diagnosen ICD 10F70-F79 → F71. Mittelgradige Intelligenzminderung

F71.- Mittelgradige Intelligenzminderung

Die Diagnose F71.- steht für mittelgradige Intelligenzminderung und beschreibt eine deutlich unterdurchschnittliche intellektuelle Leistungsfähigkeit, die zu merklichen Einschränkungen in Lernen, Alltagsbewältigung und sozialer Anpassung führt. Sie dient der Klassifikation des Schweregrades und der Planung gezielter Fördermaßnahmen.

Info zu der F71.- Mittelgradige Intelligenzminderung

IQ-Bereich von 35-49 (bei Erwachsenen Intelligenzalter von 6 bis unter 9 Jahren). Deutliche Entwicklungsverzögerung in der Kindheit. Die meisten können aber ein gewisses Maß an Unabhängigkeit erreichen und eine ausreichende Kommunikationsfähigkeit und Ausbildung erwerben. Erwachsene brauchen in unterschiedlichem Ausmaß Unterstützung im täglichen Leben und bei der Arbeit.

Diagnosekriterien der F71.- Mittelgradige Intelligenzminderung

Kriterien F71.0
Mittelgradige Intelligenzminderung
keine / geringfügige Verhaltensstörung
F71.1
Mittelgradige Intelligenzminderung
deutliche Verhaltensstörung
F71.8
Mittelgradige Intelligenzminderung
sonstige Verhaltensstörung
F71.9
Mittelgradige Intelligenzminderung
ohne Angabe zur Verhaltensstörung
Intellektuelle Leistungsfähigkeit IQ ca. 35–49, deutlich eingeschränkte kognitive Fähigkeiten IQ ca. 35–49 IQ ca. 35–49 IQ ca. 35–49
Sprach- und Lernfähigkeit Einfache Sprache, begrenzte schulische Fertigkeiten Eingeschränkt, zusätzlich durch Verhaltensprobleme beeinträchtigt Variabel je nach Art der Verhaltensstörung Grundlegende Kommunikationsfähigkeit
Alltagsbewältigung Teilweise selbstständig, Unterstützung erforderlich Deutlich eingeschränkt, erhöhter Betreuungsbedarf Abhängig von der spezifischen Verhaltensauffälligkeit Unterstützung im Alltag erforderlich
Verhaltensauffälligkeiten Keine oder nur gering ausgeprägt Deutlich ausgeprägt, behandlungs- oder beobachtungsbedürftig Andere spezifische, nicht näher klassifizierte Auffälligkeiten Nicht beschrieben oder nicht beurteilt
Soziale Anpassung Eingeschränkt, aber in geschütztem Rahmen möglich Häufig erheblich beeinträchtigt Variabel Keine spezifische Angabe
Diagnostischer Hinweis Intelligenzminderung steht im Vordergrund Kombination aus Intelligenzminderung und Verhaltensstörung Verhaltensstörung vorhanden, nicht näher spezifiziert Nur Intelligenzminderung kodiert

Codierung der F71.- Mittelgradige Intelligenzminderung

F71.0 Mittelgradige Intelligenzminderung: Keine oder geringfügige Verhaltensstörung

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F71.1 Mittelgradige Intelligenzminderung: Deutliche Verhaltensstörung, die Beobachtung oder Behandlung erfordert

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F71.8 Mittelgradige Intelligenzminderung: Sonstige Verhaltensstörung

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F71.9 Mittelgradige Intelligenzminderung: Ohne Angabe einer Verhaltensstörung

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F71.0 Mittelgradige Intelligenzminderung: Keine oder geringfügige Verhaltensstörung

Die mittelgradige Intelligenzminderung (F71.0) beschreibt eine Entwicklungsstörung mit einer deutlich stärkeren Einschränkung der intellektuellen Leistungsfähigkeit als bei der leichten Intelligenzminderung. Der IQ liegt typischerweise im Bereich von 35–49, was einem geistigen Entwicklungsalter von etwa 6–9 Jahren entspricht.

Menschen mit dieser Ausprägung können grundlegende Fertigkeiten wie Selbstversorgung, einfache Kommunikation und das Erlernen praktischer Fähigkeiten erreichen. Schulisches Lernen ist nur sehr eingeschränkt möglich (z. B. Erlernen einfacher Wörter, Zählen, Alltagsfertigkeiten). Berufliche Tätigkeit kann in einem stark betreuten Umfeld erfolgen.

Bei F71.0 stehen die intellektuellen Einschränkungen im Vordergrund, während keine oder nur geringfügige Verhaltensauffälligkeiten bestehen.

 

Diagnosekriterien der F71.0 Mittelgradige Intelligenzminderung

🧠 Intellektuelle Leistungsfähigkeit

  • IQ ca. 35–49
  • Entwicklungsalter entspricht etwa 6–9 Jahren
  • Begrenztes schulisches Lernen (z. B. Lesen einzelner Wörter, einfache Rechenoperationen)
  • Verständnis für einfache sprachliche und praktische Anweisungen

📚 Soziale und berufliche Fähigkeiten

  • Selbstversorgung im Alltag teilweise möglich, oft mit Unterstützung
  • Fähigkeit zu einfachen praktischen Arbeiten unter Aufsicht (z. B. Werkstätten)
  • Soziale Anpassung im vertrauten, unterstützenden Umfeld möglich
  • Hoher Unterstützungsbedarf in komplexeren Alltagssituationen

🙂 Verhalten

  • Keine oder nur geringfügige Verhaltensauffälligkeiten
  • Gelegentlich leichte emotionale oder soziale Schwierigkeiten, jedoch nicht im Vordergrund

⚡ Ausschlusskriterien

  • Nicht Folge einer isolierten organischen Erkrankung oder erworbenen Hirnschädigung
  • Nicht primär durch mangelnde Förderung oder Vernachlässigung erklärbar
  • Keine tiefgreifende Entwicklungsstörung (z. B. Autismus) als Hauptdiagnose, wenngleich komorbid möglich

 

Typische Erscheinungsbilder / Beispiele

  • Kind, das einfache Worte lesen kann, aber Schwierigkeiten beim Erfassen längerer Texte hat
  • Jugendlicher, der einfache praktische Tätigkeiten erlernt, jedoch komplexere Aufgaben nicht bewältigen kann
  • Erwachsener, der in einer betreuten Einrichtung arbeitet und grundlegende Selbstversorgung meistert

 

Codierung und Besonderheiten

  • F71.- = Mittelgradige Intelligenzminderung
  • F71.0 = keine oder geringfügige Verhaltensstörung
  • Abgrenzung zu F70 (leichte) und F72–F73 (schwere bis schwerste Intelligenzminderung) anhand IQ und Entwicklungsalter

F71.1 Mittelgradige Intelligenzminderung: Deutliche Verhaltensstörung, die Beobachtung oder Behandlung erfordert

Die mittelgradige Intelligenzminderung (F71.1) beschreibt eine Entwicklungsstörung mit einem IQ-Bereich von 35–49, was einem geistigen Entwicklungsalter von etwa 6–9 Jahren entspricht. Betroffene sind in ihrer intellektuellen Leistungsfähigkeit deutlich eingeschränkt, können aber grundlegende Fertigkeiten wie Selbstversorgung, einfache Sprache und praktische Tätigkeiten erlernen.

Im Unterschied zur F71.0 steht hier zusätzlich eine deutliche Verhaltensstörung im Vordergrund, die so ausgeprägt ist, dass sie gezielte Beobachtung oder therapeutische Behandlung erfordert.

 

Diagnosekriterien der F71.1 Mittelgradige Intelligenzminderung mit Verhaltensstörung

 

🧠 Intellektuelle Leistungsfähigkeit

  • IQ ca. 35–49
  • Entwicklungsalter ca. 6–9 Jahre
  • Grundlegende sprachliche und praktische Fähigkeiten möglich
  • Sehr eingeschränktes schulisches Lernen (z. B. einfache Wörter, Zahlen)

📚 Soziale und berufliche Fähigkeiten

  • Einfache Selbstversorgung teilweise möglich, oft unter Aufsicht
  • Praktische Arbeiten in geschützten oder betreuten Umgebungen möglich
  • Hoher Unterstützungsbedarf in komplexeren sozialen Situationen

⚠️ Verhalten

  • Deutliche Verhaltensauffälligkeiten (z. B. Aggressivität, Selbstverletzung, oppositionelles Verhalten, ausgeprägte emotionale Störungen)
  • Diese Störungen beeinträchtigen die Anpassung im Alltag erheblich
  • Beobachtung, pädagogische oder therapeutische Intervention erforderlich

⚡ Ausschlusskriterien

  • Keine primäre Ursache durch tiefgreifende Entwicklungsstörung (z. B. Autismus) – diese wäre gesondert zu codieren
  • Keine alleinige Erklärung durch psychosoziale Vernachlässigung
  • Verhaltensauffälligkeiten sind nicht nur vorübergehend oder situativ

 

Typische Erscheinungsbilder / Beispiele

  • Kind mit mittelgradiger Intelligenzminderung, das zu Wutanfällen mit Selbst- oder Fremdaggression neigt
  • Jugendlicher mit deutlicher sozialer Rückzugstendenz und selbstverletzendem Verhalten
  • Erwachsener mit eingeschränkter Selbstständigkeit, der in betreuter Einrichtung lebt und intensive Unterstützung benötigt

 

Codierung und Besonderheiten

  • F71.- = Mittelgradige Intelligenzminderung
  • F71.1 = mit deutlicher Verhaltensstörung, die Beobachtung oder Behandlung erfordert
  • Wichtige Abgrenzung zu F71.0 (ohne oder nur geringfügige Verhaltensstörung) und zu höheren Schweregraden (F72, F73)

F71.8 Mittelgradige Intelligenzminderung: Sonstige Verhaltensstörung

Die mittelgradige Intelligenzminderung (F71.8) beschreibt eine Entwicklungsstörung mit einem IQ-Bereich von 35–49, entsprechend einem geistigen Entwicklungsalter von etwa 6–9 Jahren. Betroffene können grundlegende Fertigkeiten wie Selbstversorgung, einfache Sprache und praktische Tätigkeiten erlernen.

Im Unterschied zu F71.0 oder F71.1 stehen hier sonstige Verhaltensauffälligkeiten im Vordergrund, die zwar relevant sind, aber nicht genau unter „keine/geringfügige“ oder „deutliche Verhaltensstörung, die Beobachtung oder Behandlung erfordert“ fallen.

F71.9 Mittelgradige Intelligenzminderung: Ohne Angabe einer Verhaltensstörung

Die mittelgradige Intelligenzminderung (F71.9) beschreibt eine Entwicklungsstörung mit einem IQ-Bereich von 35–49, entsprechend einem geistigen Entwicklungsalter von etwa 6–9 Jahren. Betroffene können grundlegende Fertigkeiten wie Selbstversorgung, einfache Kommunikation und praktische Tätigkeiten erlernen.

Bei F71.9 stehen die intellektuellen Einschränkungen im Vordergrund, während keine näher spezifizierte Verhaltensauffälligkeit dokumentiert oder beobachtet wird.

Weitere ICD-10-Diagnosen

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ICD-10 Diagnosen

  • F00-F09 Organische, einschließlich symptomatischer psychischer Störungen
  • F10-F19 Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen
  • F20- F29 Schizophrenie, schizotype und wahnhafte Störungen
  • F30-F39 Affektive Störungen
    F40-F48 Neurotische, Belastungs- und somatoforme Störungen
  • F50-F59 Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen und Faktoren
    F60-F69 Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen
  • F70-F79 Intelligenzstörung
  • F80-F89 Entwicklungsstörungen
  • F90-F98 Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend
  • F99-F99 Nicht näher bezeichnete psychische Störungen

Quellen

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