F-Diagnosen ICD 10 → F70-F79 → F70. Leichte Intelligenzminderung
F70.- Leichte Intelligenzminderung
Info zu der F70.- Leichte Intelligenzminderung
Diagnosekriterien der F70.- Leichte Intelligenzminderung
| Kriterien | F70.0 Leichte Intelligenzminderung keine / geringfügige Verhaltensstörung |
F70.1 Leichte Intelligenzminderung deutliche Verhaltensstörung |
F70.8 Leichte Intelligenzminderung sonstige Verhaltensstörung |
F70.9 Leichte Intelligenzminderung ohne Angabe zur Verhaltensstörung |
|---|---|---|---|---|
| Intellektuelle Leistungsfähigkeit | IQ ca. 50–69, einfache schulische Fähigkeiten möglich | IQ ca. 50–69, schulische Basisfertigkeiten vorhanden | IQ ca. 50–69 | IQ ca. 50–69 |
| Alltagsbewältigung | Weitgehend selbstständig, einfache soziale Anpassung | Eingeschränkt durch Verhaltensauffälligkeiten | Variabel, abhängig von Art der Verhaltensstörung | In der Regel selbstständig bei einfachen Anforderungen |
| Verhaltensauffälligkeiten | Keine oder nur gering ausgeprägt | Deutlich ausgeprägt, behandlungs- oder beobachtungsbedürftig | Andere spezifische, nicht näher klassifizierte Auffälligkeiten | Nicht beschrieben oder nicht beurteilt |
| Soziale Anpassung | Meist altersangemessen im einfachen sozialen Kontext | Häufig beeinträchtigt durch problematisches Verhalten | Abhängig von Art und Schwere der Auffälligkeiten | Keine spezifische Angabe |
| Diagnostischer Hinweis | Intelligenzminderung steht im Vordergrund | Kombination aus Intelligenzminderung und Verhaltensstörung | Verhaltensstörung vorhanden, aber nicht eindeutig zuordenbar | Nur Intelligenzminderung kodiert |
Codierung der F70.- Leichte Intelligenzminderung
F70.0 Leichte Intelligenzminderung: Keine oder geringfügige Verhaltensstörung
Die leichte Intelligenzminderung (F70.0) mit keiner oder nur geringfügiger Verhaltensstörung beschreibt eine Entwicklungsstörung, bei der die intellektuelle Leistungsfähigkeit unterdurchschnittlich ist. Betroffene erreichen einen IQ-Bereich von etwa 50–69, was einer geistigen Entwicklung von ca. 9–12 Jahren entspricht.
Im Unterschied zu höheren Graden der Intelligenzminderung können Personen mit leichter Intelligenzminderung meist grundlegende schulische Fertigkeiten (Lesen, Schreiben, Rechnen) erlernen und im Erwachsenenalter oft einfache berufliche Tätigkeiten verrichten.
Bei F70.0 steht die intellektuelle Beeinträchtigung im Vordergrund, während keine oder nur geringfügige Verhaltensauffälligkeiten beobachtet werden.
Diagnosekriterien der F70.0 Leichte Intelligenzminderung
🧠 Intellektuelle Leistungsfähigkeit
- IQ etwa zwischen 50–69
- Entwicklungsstand entspricht ca. 9–12 Jahren
- Fähigkeit zum Erlernen einfacher schulischer und alltagspraktischer Fertigkeiten
📚 Soziale und berufliche Fähigkeiten
- Selbstversorgung im Alltag meist möglich
- Einfache Tätigkeiten unter Anleitung oder mit geringer Unterstützung durchführbar
- Oft gute Anpassung in stabiler, unterstützender sozialer Umgebung
🙂 Verhalten
- Keine oder nur geringfügige Verhaltensauffälligkeiten
- Gelegentlich leichte emotionale oder soziale Schwierigkeiten, jedoch nicht im Vordergrund
⚡ Ausschlusskriterien
- Keine organischen Ursachen, die die geistige Leistungsfähigkeit stärker einschränken würden
- Keine schweren psychiatrischen oder tiefgreifenden Verhaltensstörungen
Typische Erscheinungsbilder / Beispiele
- Kind mit leichter Lernschwäche, benötigt in der Schule Unterstützung
- Erwachsener arbeitet erfolgreich in einem einfachen Beruf mit klaren Strukturen
- Alltagsbewältigung meist selbstständig möglich, aber ggf. eingeschränkte Abstraktionsfähigkeit
Codierung und Besonderheiten
- F70.- = Leichte Intelligenzminderung
- F70.0 = keine oder geringfügige Verhaltensstörung
- Wichtige Abgrenzung zu höheren Graden (F71–F73) und zu F70.1 (mit deutlicher Verhaltensstörung)
F70.1 Leichte Intelligenzminderung: Deutliche Verhaltensstörung, die Beobachtung oder Behandlung erfordert
Die leichte Intelligenzminderung (F70.1) mit deutlicher Verhaltensstörung beschreibt eine Entwicklungsstörung, bei der die intellektuelle Leistungsfähigkeit im Bereich eines IQ von etwa 50–69 liegt. Dies entspricht einer geistigen Entwicklung von ca. 9–12 Jahren.
Im Unterschied zu F70.0 treten bei F70.1 deutlich ausgeprägte Verhaltensstörungen auf, die medizinische oder psychologische Behandlung oder Beobachtung notwendig machen. Diese Störungen können sozial, emotional oder aggressiv geprägt sein und führen häufig zu einer Einschränkung der sozialen Integration.
Diagnosekriterien der F70.1 Leichte Intelligenzminderung mit deutlicher Verhaltensstörung
🧠 Intellektuelle Leistungsfähigkeit
- IQ etwa zwischen 50–69
- Entwicklungsstand entspricht ca. 9–12 Jahren
- Grundlegende schulische und alltagspraktische Fertigkeiten können erlernt werden
📚 Soziale und berufliche Fähigkeiten
- Einfache Tätigkeiten unter Anleitung oder mit Unterstützung möglich
- Selbstversorgung grundsätzlich gegeben, jedoch oft eingeschränkt bei komplexeren Aufgaben
- Soziale Integration häufig erschwert durch Verhaltensprobleme
⚠️ Verhalten
- Deutliche emotionale Störungen (z. B. Ängstlichkeit, Depression, Impulsivität)
- Auffälliges Sozialverhalten wie Aggression, oppositionelles Verhalten oder Regelverletzungen
- Manchmal selbstschädigendes Verhalten
⚡ Ausschlusskriterien
- Verhaltensstörungen nicht primär durch organische Störungen erklärbar
- Nicht Folge einer anderen schwerwiegenden psychiatrischen Erkrankung
Typische Erscheinungsbilder / Beispiele
- Kind mit Lernschwäche und aggressiven Ausbrüchen im schulischen Umfeld
- Jugendlicher, der Unterstützung im Alltag benötigt und durch oppositionelles Verhalten auffällt
- Erwachsener mit einfacher beruflicher Tätigkeit, aber häufigen Konflikten durch Impulsivität
Codierung und Besonderheiten
- F70.- = Leichte Intelligenzminderung
- F70.1 = mit deutlicher Verhaltensstörung, die Beobachtung oder Behandlung erfordert
- Wichtige Abgrenzung zu F70.0 (keine oder geringfügige Verhaltensstörung)
F70.8 Leichte Intelligenzminderung: Sonstige Verhaltensstörung
Im Unterschied zu F70.0 und F70.1 treten hier Verhaltensstörungen auf, die nicht eindeutig den in F70.1 beschriebenen deutlichen emotionalen oder sozialen Auffälligkeiten zugeordnet werden können, sondern spezieller oder atypischer Natur sind. Sie können das Funktionsniveau und die soziale Integration erheblich beeinträchtigen.
F70.9 Leichte Intelligenzminderung: Ohne Angabe einer Verhaltensstörung
Im Unterschied zu den spezifischeren Unterkategorien (F70.0–F70.8) wird hier keine genauere Information über das Vorliegen oder die Art von Verhaltensauffälligkeiten angegeben. Die Diagnose wird daher vor allem verwendet, wenn zwar eine leichte Intelligenzminderung vorliegt, die Begleiterscheinungen aber unzureichend dokumentiert oder nicht differenziert worden sind.
Weitere ICD-10-Diagnosen
ICD-10 Diagnosen
- F00-F09 Organische, einschließlich symptomatischer psychischer Störungen
- F10-F19 Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen
- F20- F29 Schizophrenie, schizotype und wahnhafte Störungen
- F30-F39 Affektive Störungen
F40-F48 Neurotische, Belastungs- und somatoforme Störungen - F50-F59 Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen und Faktoren
F60-F69 Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen - F70-F79 Intelligenzstörung
- F80-F89 Entwicklungsstörungen
- F90-F98 Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend
- F99-F99 Nicht näher bezeichnete psychische Störungen
Quellen
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