F-Diagnosen ICD 10F40-F48 → F42 Zwangsstörung

F42.- Zwangsstörung

Die Diagnose F42.- bezeichnet eine Zwangsstörung, die durch wiederkehrende, unerwünschte Gedanken (Zwangsgedanken) und/oder ritualisierte Handlungen (Zwangshandlungen) gekennzeichnet ist. Sie dient der klaren Einordnung und gezielten Behandlung dieser psychischen Störung.

Info zu der F42.- Zwangsstörung

Wesentliche Kennzeichen sind wiederkehrende Zwangsgedanken und Zwangshandlungen. Zwangsgedanken sind Ideen, Vorstellungen oder Impulse, die den Patienten immer wieder stereotyp beschäftigen. Sie sind fast immer quälend, der Patient versucht häufig erfolglos, Widerstand zu leisten. Die Gedanken werden als zur eigenen Person gehörig erlebt, selbst wenn sie als unwillkürlich und häufig abstoßend empfunden werden. Zwangshandlungen oder -rituale sind Stereotypien, die ständig wiederholt werden. Sie werden weder als angenehm empfunden, noch dienen sie dazu, an sich nützliche Aufgaben zu erfüllen. Der Patient erlebt sie oft als Vorbeugung gegen ein objektiv unwahrscheinliches Ereignis, das ihm Schaden bringen oder bei dem er selbst Unheil anrichten könnte. Im Allgemeinen wird dieses Verhalten als sinnlos und ineffektiv erlebt, es wird immer wieder versucht, dagegen anzugehen. Angst ist meist ständig vorhanden. Werden Zwangshandlungen unterdrückt, verstärkt sich die Angst deutlich.

Diagnoskriterien zu der F42.- Zwangsstörung

Kriterien / Symptome F42.0
Vorwiegend Zwangsgedanken
F42.1
Vorwiegend Zwangshandlungen
F42.2
Zwangsgedanken & -handlungen, gemischt
F42.8
Sonstige Zwangsstörungen
F42.9
Nicht näher bezeichnet
Charakter der Gedanken Wiederkehrende, aufdringliche, quälende Gedanken oder Bilder, oft irrational und schwer kontrollierbar. Gedanken hauptsächlich begleitend zu Handlungen, weniger im Vordergrund. Beides gleichermaßen vorhanden: belastende Gedanken + begleitende Rituale. Abweichende oder ungewöhnliche Kombinationen von obsessiven Gedanken. Es ist nicht spezifiziert, ob Gedanken oder Handlungen dominieren.
Zwangshandlungen & Rituale Rituale eher gering; Fokus auf Grübelzwang. Häufig wiederholte Handlungen (z. B. Händewaschen, Kontrollieren, Zählen). Sowohl rituelle Handlungen als auch aufdringliche Gedanken gleich stark. Andere rituelle oder repetitive Verhaltensweisen, nicht klar klassifizierbar. Unklar, welche Rituale ausgeprägt sind.
Beispielinhalte Kontaminationsängste, Zweifel, Symmetriewünsche ohne klare Handlungen. Übermäßiges Händewaschen, endlose Kontrollgänge, Ordnungsrituale. Kombination: z. B. Angst vor Feuer + wiederholtes Überprüfen des Ofens. Ungewöhnliche oder weniger typische Zwangsinhalte. Symptome nicht ausreichend beschrieben.
Zeit & Beeinträchtigung Länger anhaltende, belastende Gedanken ≧2 Wochen, tägliche Belastung. Rituale beanspruchen viel Zeit und stören Alltag. Beides nimmt Zeit in Anspruch und beeinträchtigt Funktionsfähigkeit. Variabel je nach Form und Ausprägung. Unklar dokumentiert.
Bewusstsein / Einsicht Betroffene erkennen Gedanken meist als übertrieben/unsinnig. Patienten erkennen Rituale oft als unangemessen. Einsicht variiert, meist bewusst über Beides. Einsicht je nach Sonderform unterschiedlich. Unklar, wie Einsicht vorhanden ist.
Ausschlusskriterien Gedanken/Handlungen nicht ausschließlich durch andere psychische Störungen verursacht. Wie F42.0 Wie F42.0 Andere Diagnosen ausgeschlossen. Andere Ursachen nicht ausgeschlossen.

Codierung der F42.- Zwangsstörung

F42.0 Vorwiegend Zwangsgedanken oder Grübelzwang

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F42.1 Vorwiegend Zwangshandlungen

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F42.2 Zwangsgedanken und -handlungen, gemischt

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F42.8 Sonstige Zwangsstörungen

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F42.9 Zwangsstörung, nicht näher bezeichnet

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F42.0 Vorwiegend Zwangsgedanken oder Grübelzwang

Diese Form der Zwangsstörung ist durch wiederkehrende und anhaltende Zwangsgedanken gekennzeichnet, die als aufdringlich, unangenehm und nicht kontrollierbar erlebt werden.
Die Gedanken drängen sich gegen den Willen der betroffenen Person auf, werden aber als eigene erkannt (im Gegensatz zu psychotischen Zuständen).

Diagnostische Merkmale (nach ICD-10-Leitlinien):

Vorherrschend sind Zwangsgedanken, nicht Zwangshandlungen:

  • Die Gedanken treten wiederholt und stereotyp auf.
  • Sie werden als unangemessen oder unsinnig empfunden.
  • Die Person versucht, sich aktiv dagegen zu wehren, aber erfolglos.
  • Die Gedanken sind ich-dyston: sie gehören nicht zum Selbstbild.

 

Typen von Zwangsgedanken (Beispiele):

  • 🔪 Aggressive Zwangsgedanken:
    • Angst, jemandem zu schaden
    • Gedanken, geliebten Menschen etwas anzutun
    • Angst, sich selbst Gewalt anzutun
  • 😷 Kontaminationsängste:
    • Gedanken, schmutzig, krank oder infiziert zu sein
    • Ekel- oder Schmutzgedanken
  • 🛐 Religiös-moralische Zwänge:
    • Übermäßiges Grübeln über „gute“ oder „böse“ Gedanken
    • Angst vor Sünde oder göttlicher Bestrafung
  • 💭 Grübelzwang (ruminative Gedanken):
    • Endloses Kreisen um hypothetische Fragen („Was wäre, wenn…?“)
    • Gedankliche Wiederholungen, um Sicherheit zu erlangen
    • Zwanghafte Selbstanalyse

F42.1 Vorwiegend Zwangshandlungen [Zwangsrituale]

Diese Form der Zwangsstörung ist gekennzeichnet durch das vorherrschende Auftreten von Zwangshandlungen (Ritualen), die als übertrieben, unangemessen oder unsinnig erlebt werden. Die Betroffenen fühlen sich innerlich gezwungen, bestimmte Verhaltensweisen ständig zu wiederholen, um Angst, Anspannung oder Unsicherheit zu reduzieren – nicht, weil sie Freude daran haben.

Diagnosekriterien nach ICD-10:

Zur Diagnose müssen folgende Merkmale erfüllt sein:

  • Zwangshandlungen stehen im Vordergrund:
    • Wiederholte, stereotype Handlungen
    • Werden nach festen Regeln oder ritualisiert ausgeführt
    • Häufig trotz Einsicht in ihre Unsinnigkeit
  • Die Person versucht, Widerstand zu leisten, meist erfolglos
  • Ausführung bringt kurzfristige Erleichterung, z. B. Verringerung von Angst oder Anspannung – keine Lustgewinnung
  • Mindestens zwei Wochen an den meisten Tagen vorhanden
  • Deutliches Leiden oder Einschränkung im sozialen, beruflichen oder persönlichen Bereich

 

🧠 Typische Zwangshandlungen (Beispiele):

  • 🔁 Kontrollrituale, z. B. Herd, Tür, Lichtschalter – mehrfaches Kontrollieren trotz Wissen, dass alles in Ordnung ist
  • 🧼 Waschzwänge / Reinigungsrituale, z. B. übermäßiges Händewaschen wegen Angst vor Kontamination
  • 📏 Ordnungs- und Symmetriezwänge, z. B. Gegenstände „perfekt“ anordnen
  • 🔢 Zählzwänge, z. B. Treppenstufen zählen, bestimmte Zahl muss erreicht werden
  • 🗣️ Wiederholungszwänge, z. B. Wörter oder Sätze innerlich oder laut wiederholen

F42.2 Zwangsgedanken und -handlungen, gemischt

Diese Form der Zwangsstörung ist gekennzeichnet durch das vorherrschende Auftreten von Zwangshandlungen, die gegen den inneren Widerstand ausgeführt werden. Die Handlungen haben oft keinen realistischen Bezug zur befürchteten Gefahr, die sie abwenden sollen. Die Person erkennt meist die Unsinnigkeit der Handlung – führt sie aber aus, um Angst oder Unbehagen zu verringern.

Diagnosekriterien:

Es müssen folgende Merkmale erfüllt sein:

  • Zwangshandlungen stehen im Vordergrund:
    • Wiederholte, stereotype Handlungen oder Rituale
    • Nach bestimmten Regeln oder in festgelegter Reihenfolge
    • Können sich auf alltägliche Dinge beziehen (z. B. Waschen, Kontrollieren, Ordnen)
  • Die Person erlebt inneren Drang, die Handlungen auszuführen – trotz Einsicht, dass sie übertrieben oder irrational sind.
  • Die Handlungen werden nicht als angenehm erlebt, sondern dienen der Vermeidung oder Reduktion von Angst, Ekel oder Anspannung.
  • Die Symptome bestehen über mindestens zwei Wochen fast täglich.
  • Deutlicher Leidensdruck oder Einschränkungen im Alltag, Beruf, oder sozialen Leben.

Typische Inhalte von Zwangsritualen:

  • 🧼 Waschzwang: Exzessives Händewaschen, Duschen oder Putzen aus Angst vor Verschmutzung
  • 🔁 Kontrollzwang: Wiederholtes Prüfen von Türschlössern, Herd, Licht etc.
  • 📏 Ordnungszwang: Dinge müssen nach bestimmten Regeln angeordnet werden
  • 🔢 Zählzwang: Bestimmte Zahlen oder Wiederholungen müssen exakt ausgeführt werden
  • 🗣️ Wiederholungszwang: Sätze, Wörter oder Handlungen müssen innerlich oder äußerlich oft wiederholt werden

F42.8 Sonstige Zwangsstörungen

Diese Kategorie ist eine Restklasse für Zwangsstörungen, die die allgemeinen Kriterien für F42 – Zwangsstörung erfüllen, aber nicht eindeutig unter die standardisierten Subtypen fallen, also nicht klar F42.0, F42.1 oder F42.2 zugeordnet werden können.

Sie wird verwendet für atypische oder seltene Formen von Zwangsstörungen, die jedoch:

  • Klinisch bedeutsam sind,
  • Die Kriterien für F42 insgesamt erfüllen (z. B. Dauer, Einsicht, Widerstand, Beeinträchtigung),
  • Nicht unter die anderen F42-Unterkategorien fallen.

F42.9 Zwangsstörung, nicht näher bezeichnet

Diese Kategorie wird verwendet, wenn Zwangssymptome (Zwangsgedanken und/oder Zwangshandlungen) vorliegen, aber die Informationen nicht ausreichen, um eine genauere Unterkategorie wie:

  • F42.0 – Vorwiegend Zwangsgedanken
  • F42.1 – Vorwiegend Zwangshandlungen
  • F42.2 – Gemischte Form

zu vergeben.

Weitere ICD-10-Diagnosen

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ICD-10 Diagnosen

  • F00-F09 Organische, einschließlich symptomatischer psychischer Störungen
  • F10-F19 Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen
  • F20- F29 Schizophrenie, schizotype und wahnhafte Störungen
  • F30-F39 Affektive Störungen
    F40-F48 Neurotische, Belastungs- und somatoforme Störungen
  • F50-F59 Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen und Faktoren
    F60-F69 Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen
  • F70-F79 Intelligenzstörung
  • F80-F89 Entwicklungsstörungen
  • F90-F98 Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend
  • F99-F99 Nicht näher bezeichnete psychische Störungen

Quellen

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