F18 Psychische und Verhaltensstörungen durch flüchtige Lösungsmittel
Welche Substanzen werden unter F18.- codiert?
Unter F18 – Psychische und Verhaltensstörungen durch flüchtige Lösungsmittel werden Störungen codiert, die durch den Gebrauch von flüchtigen Lösungsmitteln entstehen. Dabei handelt es sich um chemische Substanzen, deren Dämpfe inhaliert werden, um eine psychoaktive Wirkung zu erzielen.
Typische Substanzen, die unter F18 fallen:
- Lösungsmittelhaltige Klebstoffe (z. B. Pattex)
- Lacke und Farben mit organischen Lösungsmitteln
- Lösungsmittel aus Spraydosen (Spraydosen-Schnüffeln)
- Benzin, Aceton, Toluol, Xylol
- Reinigungsmittel, Verdünner, Fleckenentferner
- Luftdruckreiniger („Dust-Off“) mit Treibgasen
- Butan, Propan, Isobutan (z. B. Feuerzeuggas)
- Nitrite (z. B. Poppers) – je nach Kontext teils unter F18, teils unter F19
Wirkung:
Diese Substanzen wirken berauschend durch Inhalation der Dämpfe („Schnüffeln“) und führen kurzfristig zu Euphorie, Halluzinationen, Benommenheit oder Bewusstseinsveränderungen. Längerfristiger Konsum kann zu schweren organischen Hirnschäden, Gedächtnisstörungen, psychischen Störungen oder sozialem Rückzug führen.
F18.0 – Akute Intoxikation
Ein vorübergehender Zustand nach dem Konsum flüchtiger Lösungsmittel, bei dem es zu Störungen des Bewusstseins, der Wahrnehmung, der Stimmung, des Denkens oder des Verhaltens kommt.
Der Schweregrad hängt von Menge, Art des Lösungsmittels, individueller Verträglichkeit sowie der Umgebung und Situation ab. In der Regel ist der Zustand reversibel.
Typische Anzeichen einer akuten Intoxikation durch Lösungsmittel:
- Enthemmtes oder unangepasstes Verhalten
- Euphorie oder Reizbarkeit
- Schwindel, Benommenheit, Koordinationsstörungen (z. B. Schwanken, Sprachstörungen)
- Verminderte Urteilsfähigkeit
- Bewusstseinsveränderungen bis hin zur Bewusstlosigkeit (bei schwerer Vergiftung)
F18.1 – Schädlicher Gebrauch
Die Diagnose F18.1 wird gestellt, wenn der Konsum flüchtiger Lösungsmittel bereits zu gesundheitlichen Schäden geführt hat – körperlich oder psychisch –, ohne dass eine Abhängigkeit vorliegt.
Der schädliche Gebrauch unterscheidet sich vom gelegentlichen Konsum dadurch, dass negative Folgen nachweisbar sind, wie etwa Überdosierungen, Unfälle, Stürze oder psychische Beeinträchtigungen.
Kriterien für schädlichen Gebrauch flüchtiger Lösungsmittel:
- Klar erkennbare Gesundheitsschäden durch den Konsum, z. B.:
- Atemwegsreizungen oder Lungenschäden
- Neurologische Symptome (z. B. Kopfschmerzen, Konzentrationsstörungen)
- Psychische Beeinträchtigungen (z. B. depressive Verstimmungen)
- Unfälle oder Verletzungen im intoxikierten Zustand
- Die Schädigung muss ärztlich nachvollziehbar sein – subjektives Unwohlsein reicht nicht aus.
- Der schädliche Gebrauch ist nicht nur gelegentlich oder einmalig, sondern ein wiederkehrendes oder anhaltendes Muster.
Wichtig zur Abgrenzung:
- Kein Kontrollverlust oder Entzugssymptome wie bei der Abhängigkeit (F18.2).
- Die Diagnose erfordert einen klaren Zusammenhang zwischen dem Konsum flüchtiger Lösungsmittel und dem Schaden.
F18.2 – Abhängigkeitssyndrom
Das Abhängigkeitssyndrom beschreibt ein Muster des Konsums flüchtiger Lösungsmittel, bei dem diese Substanzen zunehmend das Denken, Handeln und Leben einer Person bestimmen.
| Kriterien / Symptome | F18.2 – Abhängigkeitssyndrom (flüchtige Lösungsmittel) |
|---|---|
| Zeitkriterium | Letzten 12 Monate |
| Anzahl Symptome | Mindestens 3 Symptome gleichzeitig |
| Symptom 1 | Starkes Verlangen nach Lösungsmitteln; innerer Drang oder Zwang zum Konsum |
| Symptom 2 | Verminderte Kontrollfähigkeit bezüglich Beginn, Beendigung oder Menge des Konsums |
| Symptom 3 | Körperliches oder psychisches Entzugssyndrom bei Abstinenz oder Reduktion oder Konsum zur Linderung der Symptome |
| Symptom 4 | Toleranzentwicklung: zunehmende Mengen notwendig, um gleiche Wirkung zu erzielen |
| Symptom 5 | Fortschreitende Vernachlässigung anderer Interessen oder Pflichten zugunsten des Konsums |
| Symptom 6 | Anhaltender Konsum trotz klarer körperlicher, psychischer oder sozialer Folgen |
| Ausschlusskriterium | Symptome nicht besser erklärbar durch gelegentlichen Konsum, medizinische Indikation ohne Abhängigkeitsmuster oder andere psychische/organische Erkrankungen |
| ICD-10 Unterkategorien |
|
F18.3 – Entzugssyndrom
Das Entzugssyndrom tritt auf, wenn der regelmäßige und längerfristige Konsum flüchtiger Lösungsmittel reduziert oder plötzlich abgesetzt wird. Der Körper reagiert auf den Wegfall der Substanzen mit typischen physischen und psychischen Symptomen.
Diese Diagnose gilt nur, wenn kein Delir (Verwirrtheitszustand mit Bewusstseinstrübung) vorliegt.
Typische Entzugssymptome:
- Zittern (besonders der Hände)
- Schwitzen
- Übelkeit, Erbrechen
- Schlafstörungen
- Angst, innere Unruhe
- Reizbarkeit
- Kopfschmerzen
- Herzklopfen oder erhöhter Blutdruck
- In schweren Fällen: Krampfanfälle
Beginn & Dauer:
Symptome treten meist innerhalb von Stunden nach dem letzten Konsum auf. Die Dauer variiert von mehreren Stunden bis zu wenigen Tagen, abhängig von Konsummuster und Schweregrad.
Wichtig zur Abgrenzung:
- Kein Delir (ansonsten andere Diagnosen)
- Nicht zu verwechseln mit gelegentlichen Unwohlseinszuständen nach Substanzkonsum
- Tritt meist im Rahmen einer bestehenden Abhängigkeit auf (F18.2)
F18.4 – Entzugssyndrom mit Delir
Das Entzugssyndrom mit Delir ist eine schwere Komplikation beim Absetzen oder der Reduktion des regelmäßigen, intensiven Konsums flüchtiger Lösungsmittel. Es zeigt sich durch einen akuten Verwirrtheitszustand (Delir), begleitet von typischen Entzugssymptomen und häufig optischen Halluzinationen, Desorientierung sowie vegetativer Übererregung.
Typische Symptome des Entzugsdelirs:
- Bewusstseinstrübung mit schwerer Desorientierung (Zeit, Ort, Person)
- Optische Halluzinationen (z. B. Tiere, Schatten, Personen)
- Starkes Zittern, Schwitzen, erhöhter Puls und Blutdruck
- Angst, Verfolgungsideen, Verwirrtheit
- Schlaflosigkeit, Tag-Nacht-Umkehr
- Wechselnde Aufmerksamkeit, schnelle Stimmungsumschwünge
- In schweren Fällen: Krampfanfälle oder lebensbedrohliche Zustände
Beginn & Verlauf:
Das Delir beginnt meist 1–3 Tage nach dem letzten Konsum flüchtiger Lösungsmittel. Der Verlauf kann lebensbedrohlich sein und erfordert oft intensivmedizinische Überwachung.
ICD-10 Unterkategorien:
- F18.40 – Ohne Krampfanfälle
- F18.41 – Mit Krampfanfällen
Hinweis:
Das Entzugsdelir ist ein akuter Notfall, der sofortige medizinische Behandlung benötigt.
F18.5 – Psychotische Störung
Die Diagnose F18.5 beschreibt eine psychotische Störung, die im Zusammenhang mit dem Missbrauch oder der Abhängigkeit von flüchtigen Lösungsmitteln auftritt. Diese Störung entwickelt sich meist während oder kurz nach intensiver Aufnahme der Substanzen, kann aber auch nach Absetzen (z. B. im Entzug) entstehen.
Charakteristisch sind Halluzinationen, Wahnvorstellungen oder paranoides Denken, die nicht allein durch ein Delir erklärbar sind.
Typische Merkmale:
- Akustische Halluzinationen (z. B. Stimmenhören)
- Verfolgungswahn, Misstrauen, Beziehungswahn
- Starke emotionale Erregung, Angst, Feindseligkeit
- Desorganisiertes Denken oder Realitätsverlust
- Keine Bewusstseinstrübung wie beim Delir (F18.4)
Abgrenzung zu anderen Diagnosen:
- Kein Delir (→ sonst F18.4)
- Nicht allein durch Entzug erklärbar
- Psychotische Symptome halten oft länger an (Tage bis Wochen)
- Meist bei langjährigem, chronischem Missbrauch von flüchtigen Lösungsmitteln
Unterformen:
- F18.50 – Ohne schizophrenieähnliche Symptome
- F18.51 – Mit schizophrenieähnlichen Symptomen (z. B. Stimmen, die kommentieren oder Befehle geben)
F18.6 – Amnestisches Syndrom
Das amnestische Syndrom durch flüchtige Lösungsmittel ist eine anhaltende Störung des Gedächtnisses, die durch chronischen Missbrauch von flüchtigen Lösungsmitteln verursacht wird. Es betrifft vor allem das Kurzzeitgedächtnis, während andere kognitive Funktionen häufig vergleichsweise erhalten bleiben.
Diese Störung ist häufig mit neurologischen Schädigungen verbunden, die durch toxische Wirkungen der Lösungsmittel auf das Gehirn entstehen.
Typische Merkmale:
- Schwere Störungen des Kurzzeitgedächtnisses
- Unfähigkeit, neue Informationen dauerhaft zu speichern
- Desorientierung in Zeit und Raum
- Konfabulationen (Erfinden von Geschichten zur Erklärung von Erinnerungslücken)
- Relativ stabile Sprache, Intelligenz und Aufmerksamkeit
Verlauf:
- Entwickelt sich meist schleichend über längere Zeiträume
- Oft irreversibel
- Häufig begleitet von weiteren neurologischen und körperlichen Folgeerkrankungen durch den Substanzmissbrauch
Hinweis:
Das amnestische Syndrom ist eine ernsthafte Folge des chronischen Missbrauchs flüchtiger Lösungsmittel und weist auf eine schwerwiegende toxische Schädigung des Gehirns hin.
F18.7 – Restzustand und verzögert auftretende psychotische Störung
Diese Kategorie umfasst anhaltende oder zeitlich verzögert einsetzende psychische Störungen, die nach dem Missbrauch flüchtiger Lösungsmittel auftreten – auch wenn der Substanzkonsum bereits beendet wurde.
Es handelt sich um Folgezustände, die entweder nach einem akuten lösungsmittelbedingten Zustand (z. B. Intoxikation, psychotische Episode) bestehen bleiben oder sich erst Wochen bis Monate später entwickeln.
Typische Merkmale:
- Chronisch anhaltende psychische Veränderungen wie:
- Wahnvorstellungen
- Halluzinationen
- Stimmungsschwankungen
- Denkstörungen
- Symptome treten nicht im Rahmen einer akuten Intoxikation oder eines Entzugs auf
- Es besteht ein zeitlicher Abstand zwischen Substanzkonsum und dem Auftreten der Symptome
- Kein akuter Bewusstseinsverlust wie bei einem Delir
Wichtig zur Abgrenzung:
- Nicht akut (→ keine akute Intoxikation oder Entzugssymptomatik)
- Nicht primär organisch bedingt (z. B. keine Demenz oder amnestisches Syndrom)
- Psychische Störung muss klar mit dem vorangegangenen Konsum flüchtiger Lösungsmittel in Verbindung stehen
ICD-10 Unterkategorien:
- F18.70 – Ohne schizophrenieartige Symptome
- F18.71 – Mit schizophrenieartigen Symptomen
Hinweis:
Diese Diagnose wird gestellt, wenn psychotische oder tiefgreifend veränderte psychische Zustände als Spätfolge des Lösungsmittelmissbrauchs persistieren – auch nach längerer Abstinenz.
F18.8 – Sonstige psychische und Verhaltensstörungen
Diese Kategorie erfasst alle psychischen und Verhaltensstörungen, die eindeutig im Zusammenhang mit dem Missbrauch flüchtiger Lösungsmittel stehen, aber nicht genauer durch die vorhergehenden spezifischen Unterkategorien (F18.0–F18.7) beschrieben werden können.
F18.8 dient als Auffangdiagnose für seltene, ungewöhnliche oder nicht eindeutig klassifizierbare Störungen, die auf die Wirkung oder Folgen von Lösungsmittelkonsum zurückzuführen sind.
F18.9 – Nicht näher bezeichnete psychische und Verhaltensstörung
Es handelt sich um eine unspezifische Restkategorie innerhalb der F18-Gruppe – also für Fälle, in denen nicht genügend Informationen vorliegen, um eine präzisere Diagnose (z. B. F18.2 oder F18.5) zu stellen.
Weitere ICD-10-Diagnosen
ICD-10 Diagnosen
- F00-F09 Organische, einschließlich symptomatischer psychischer Störungen
- F10-F19 Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen
- F20- F29 Schizophrenie, schizotype und wahnhafte Störungen
- F30-F39 Affektive Störungen
F40-F48 Neurotische, Belastungs- und somatoforme Störungen - F50-F59 Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen und Faktoren
F60-F69 Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen - F70-F79 Intelligenzstörung
- F80-F89 Entwicklungsstörungen
- F90-F98 Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend
- F99-F99 Nicht näher bezeichnete psychische Störungen
Quellen
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