F-Diagnosen ICD 10F70-F79 → F70. Leichte Intelligenzminderung

F70.- Leichte Intelligenzminderung

Die Diagnose F70.- bezeichnet eine leichte Intelligenzminderung und beschreibt eine unterdurchschnittliche intellektuelle Leistungsfähigkeit, die meist im Alltag und beim Lernen auffällt, aber eine weitgehende Selbstständigkeit erlaubt. Sie dient der Klassifikation des Schweregrades und unterstützt gezielte Förder- und Bildungsmaßnahmen.

Info zu der F70.- Leichte Intelligenzminderung

IQ-Bereich von 50-69 (bei Erwachsenen Intelligenzalter von 9 bis unter 12 Jahren). Lernschwierigkeiten in der Schule. Viele Erwachsene können arbeiten, gute soziale Beziehungen unterhalten und ihren Beitrag zur Gesellschaft leisten.

Diagnosekriterien der F70.- Leichte Intelligenzminderung

Kriterien F70.0
Leichte Intelligenzminderung
keine / geringfügige Verhaltensstörung
F70.1
Leichte Intelligenzminderung
deutliche Verhaltensstörung
F70.8
Leichte Intelligenzminderung
sonstige Verhaltensstörung
F70.9
Leichte Intelligenzminderung
ohne Angabe zur Verhaltensstörung
Intellektuelle Leistungsfähigkeit IQ ca. 50–69, einfache schulische Fähigkeiten möglich IQ ca. 50–69, schulische Basisfertigkeiten vorhanden IQ ca. 50–69 IQ ca. 50–69
Alltagsbewältigung Weitgehend selbstständig, einfache soziale Anpassung Eingeschränkt durch Verhaltensauffälligkeiten Variabel, abhängig von Art der Verhaltensstörung In der Regel selbstständig bei einfachen Anforderungen
Verhaltensauffälligkeiten Keine oder nur gering ausgeprägt Deutlich ausgeprägt, behandlungs- oder beobachtungsbedürftig Andere spezifische, nicht näher klassifizierte Auffälligkeiten Nicht beschrieben oder nicht beurteilt
Soziale Anpassung Meist altersangemessen im einfachen sozialen Kontext Häufig beeinträchtigt durch problematisches Verhalten Abhängig von Art und Schwere der Auffälligkeiten Keine spezifische Angabe
Diagnostischer Hinweis Intelligenzminderung steht im Vordergrund Kombination aus Intelligenzminderung und Verhaltensstörung Verhaltensstörung vorhanden, aber nicht eindeutig zuordenbar Nur Intelligenzminderung kodiert

Codierung der F70.- Leichte Intelligenzminderung

F70.0 Leichte Intelligenzminderung: Keine oder geringfügige Verhaltensstörung

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F70.1 Leichte Intelligenzminderung: Deutliche Verhaltensstörung, die Beobachtung oder Behandlung erfordert

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F70.8 Leichte Intelligenzminderung: Sonstige Verhaltensstörung

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F70.9 Leichte Intelligenzminderung: Ohne Angabe einer Verhaltensstörung

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F70.0 Leichte Intelligenzminderung: Keine oder geringfügige Verhaltensstörung

Die leichte Intelligenzminderung (F70.0) mit keiner oder nur geringfügiger Verhaltensstörung beschreibt eine Entwicklungsstörung, bei der die intellektuelle Leistungsfähigkeit unterdurchschnittlich ist. Betroffene erreichen einen IQ-Bereich von etwa 50–69, was einer geistigen Entwicklung von ca. 9–12 Jahren entspricht.

Im Unterschied zu höheren Graden der Intelligenzminderung können Personen mit leichter Intelligenzminderung meist grundlegende schulische Fertigkeiten (Lesen, Schreiben, Rechnen) erlernen und im Erwachsenenalter oft einfache berufliche Tätigkeiten verrichten.

Bei F70.0 steht die intellektuelle Beeinträchtigung im Vordergrund, während keine oder nur geringfügige Verhaltensauffälligkeiten beobachtet werden.

 

Diagnosekriterien der F70.0 Leichte Intelligenzminderung

🧠 Intellektuelle Leistungsfähigkeit

  • IQ etwa zwischen 50–69
  • Entwicklungsstand entspricht ca. 9–12 Jahren
  • Fähigkeit zum Erlernen einfacher schulischer und alltagspraktischer Fertigkeiten

📚 Soziale und berufliche Fähigkeiten

  • Selbstversorgung im Alltag meist möglich
  • Einfache Tätigkeiten unter Anleitung oder mit geringer Unterstützung durchführbar
  • Oft gute Anpassung in stabiler, unterstützender sozialer Umgebung

🙂 Verhalten

  • Keine oder nur geringfügige Verhaltensauffälligkeiten
  • Gelegentlich leichte emotionale oder soziale Schwierigkeiten, jedoch nicht im Vordergrund

⚡ Ausschlusskriterien

  • Keine organischen Ursachen, die die geistige Leistungsfähigkeit stärker einschränken würden
  • Keine schweren psychiatrischen oder tiefgreifenden Verhaltensstörungen

 

Typische Erscheinungsbilder / Beispiele

  • Kind mit leichter Lernschwäche, benötigt in der Schule Unterstützung
  • Erwachsener arbeitet erfolgreich in einem einfachen Beruf mit klaren Strukturen
  • Alltagsbewältigung meist selbstständig möglich, aber ggf. eingeschränkte Abstraktionsfähigkeit

 

Codierung und Besonderheiten

  • F70.- = Leichte Intelligenzminderung
  • F70.0 = keine oder geringfügige Verhaltensstörung
  • Wichtige Abgrenzung zu höheren Graden (F71–F73) und zu F70.1 (mit deutlicher Verhaltensstörung)

F70.1 Leichte Intelligenzminderung: Deutliche Verhaltensstörung, die Beobachtung oder Behandlung erfordert

Die leichte Intelligenzminderung (F70.1) mit deutlicher Verhaltensstörung beschreibt eine Entwicklungsstörung, bei der die intellektuelle Leistungsfähigkeit im Bereich eines IQ von etwa 50–69 liegt. Dies entspricht einer geistigen Entwicklung von ca. 9–12 Jahren.

Im Unterschied zu F70.0 treten bei F70.1 deutlich ausgeprägte Verhaltensstörungen auf, die medizinische oder psychologische Behandlung oder Beobachtung notwendig machen. Diese Störungen können sozial, emotional oder aggressiv geprägt sein und führen häufig zu einer Einschränkung der sozialen Integration.

 

Diagnosekriterien der F70.1 Leichte Intelligenzminderung mit deutlicher Verhaltensstörung

 

🧠 Intellektuelle Leistungsfähigkeit

  • IQ etwa zwischen 50–69
  • Entwicklungsstand entspricht ca. 9–12 Jahren
  • Grundlegende schulische und alltagspraktische Fertigkeiten können erlernt werden

📚 Soziale und berufliche Fähigkeiten

  • Einfache Tätigkeiten unter Anleitung oder mit Unterstützung möglich
  • Selbstversorgung grundsätzlich gegeben, jedoch oft eingeschränkt bei komplexeren Aufgaben
  • Soziale Integration häufig erschwert durch Verhaltensprobleme

⚠️ Verhalten

  • Deutliche emotionale Störungen (z. B. Ängstlichkeit, Depression, Impulsivität)
  • Auffälliges Sozialverhalten wie Aggression, oppositionelles Verhalten oder Regelverletzungen
  • Manchmal selbstschädigendes Verhalten

⚡ Ausschlusskriterien

  • Verhaltensstörungen nicht primär durch organische Störungen erklärbar
  • Nicht Folge einer anderen schwerwiegenden psychiatrischen Erkrankung

 

Typische Erscheinungsbilder / Beispiele

  • Kind mit Lernschwäche und aggressiven Ausbrüchen im schulischen Umfeld
  • Jugendlicher, der Unterstützung im Alltag benötigt und durch oppositionelles Verhalten auffällt
  • Erwachsener mit einfacher beruflicher Tätigkeit, aber häufigen Konflikten durch Impulsivität

 

Codierung und Besonderheiten

  • F70.- = Leichte Intelligenzminderung
  • F70.1 = mit deutlicher Verhaltensstörung, die Beobachtung oder Behandlung erfordert
  • Wichtige Abgrenzung zu F70.0 (keine oder geringfügige Verhaltensstörung)

F70.8 Leichte Intelligenzminderung: Sonstige Verhaltensstörung

Die leichte Intelligenzminderung (F70.8) mit sonstiger Verhaltensstörung beschreibt eine Entwicklungsstörung, bei der die intellektuelle Leistungsfähigkeit im Bereich eines IQ von etwa 50–69 liegt (entsprechend einer geistigen Entwicklung von ca. 9–12 Jahren).

Im Unterschied zu F70.0 und F70.1 treten hier Verhaltensstörungen auf, die nicht eindeutig den in F70.1 beschriebenen deutlichen emotionalen oder sozialen Auffälligkeiten zugeordnet werden können, sondern spezieller oder atypischer Natur sind. Sie können das Funktionsniveau und die soziale Integration erheblich beeinträchtigen.

F70.9 Leichte Intelligenzminderung: Ohne Angabe einer Verhaltensstörung

Die leichte Intelligenzminderung (F70.9) ohne Angabe einer Verhaltensstörung beschreibt eine Entwicklungsstörung, bei der die intellektuelle Leistungsfähigkeit im Bereich eines IQ von etwa 50–69 liegt (geistige Entwicklung von ca. 9–12 Jahren).

Im Unterschied zu den spezifischeren Unterkategorien (F70.0–F70.8) wird hier keine genauere Information über das Vorliegen oder die Art von Verhaltensauffälligkeiten angegeben. Die Diagnose wird daher vor allem verwendet, wenn zwar eine leichte Intelligenzminderung vorliegt, die Begleiterscheinungen aber unzureichend dokumentiert oder nicht differenziert worden sind.

Weitere ICD-10-Diagnosen

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ICD-10 Diagnosen

  • F00-F09 Organische, einschließlich symptomatischer psychischer Störungen
  • F10-F19 Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen
  • F20- F29 Schizophrenie, schizotype und wahnhafte Störungen
  • F30-F39 Affektive Störungen
    F40-F48 Neurotische, Belastungs- und somatoforme Störungen
  • F50-F59 Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen und Faktoren
    F60-F69 Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen
  • F70-F79 Intelligenzstörung
  • F80-F89 Entwicklungsstörungen
  • F90-F98 Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend
  • F99-F99 Nicht näher bezeichnete psychische Störungen

Quellen

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